Der Bundesrat hat zugestimmt. Die "Neue GOZ" kommt. Sie ist in kleinen Teilen nocheinmal verändert worden. Ab 01.01.2012 gehts los.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung.
Reservieren Sie sich schon einmal einen Termin, dann sind Sie ausgerüstet, wenn es soweit ist.

Inhalt: Gegenüberstellung aktuelle GOZ---geplante "Neue GOZ" (außer KFO)
           Neue Regeln bei den "Begründungen" & bei der "Analogberechnung" 
           Wichtige Neuerungen bei der Materialberechnung
           Neue Vorschriften für eine einheitliche Rechnungsgestaltung
           Welche Leistungen aus der GOÄ sind nun in der "Neuen GOZ"
           Der neue §12: 
           Prüfung der Neuerungen und deren Bewertung im Jahr 2015 (Budget?)
           Grundsätze der freien Vertragsgestaltung nach den §§ 1, 2 und 6
           Was ändert sich nun bei unseren Kassenpatienten? 
           Private Vereinbarungen nach § 4 (5) und § 7 (7) mit den GKV-Patienten
           Wie gewohnt, "übersetze" ich Ihnen auch die "Neuen GOZ-Paragrafen" in
           verständliches Deutsch :)

Was erwartet uns:

-Die Öffnungsklausel wird nicht realisiert
-Der bürokratische Aufwand steigt
-§ 2: Die Möglichkeit der freien Vereinbarung (>3,5) bleibt (aber nicht für Wegegeld)
-neuer § 12: Prüfung der Neuerungen und der Bewertung im Jahr 2015 (Budget?)
-Anästhetikum, Einmalhilfsmittel und diverse Medikamente können
 wieder berechnet werden. 
-PZR ist nun in der  "Neuen GOZ" J oder doch L
-Im Bereich C (Kons) sind die meisten Änderungen (Flg./Inl./Kr./Endo)
-Die Flg. sind neu bewertet: kleine Flg. rauf, große Flg. runter
-SDA Flg.-Positionen neu aufgenommen
-Adhäsive Befestigung von Kronen neu aufgenommen
-Aufbaufüllungen sind neu beschrieben
-Kronen höher bewertet? Wirklich? 
-Prov. Inlays dabei
-WK, Med, WF höher bewertet
-Etwas Chirurgie aus der GOÄ mit dabei
-Im PA Teil sind viele Änderungen in den Beschreibungen und im
 Leistungsaufwand z.B. neu: Kontrollindex, PZR pro Zahn, PA-Chirurgie,
 auch mit Zuschlägen   
-KV vom Labor wird notwendig, wenn die Lab.-Kosten 1000€ (erst war 500€
 geplant) übersteigen,  bei Überschreitung um weitere 15%, erneute Info an den
 Patienten notwendig

u.v.m.............................

Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr.

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